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Allgemeines
(1) Genauso wichtig wie die einwandfreie Planung des Aufbaues und die fachgerechte Ausführung der einzelnen Schichten eines Flachdaches ist die funktionsgerechte Herstellung der An- und Abschlüsse der einzelnen Schichten an Dachrändern, aufgehenden Bauteilen und Durchdringungen.
(2) Die Voraussetzungen für die fachgerechte Ausbildung und Ausführung müssen bereits bei der Planung berücksichtigt werden, um Fehler zu vermeiden.
(3) Bei Dachabdichtungen, die der Anwendungskategorie K2 zugeordnet werden, sind gegen über der Standardausführung höhere Anforderungen an die Detailgestaltung zu beachten (s. [[DIN 18531-3|DIN 18531 Dachabdichtungen - Abdichtungen für nicht genutzte Dächer Teil 3: Bemessung, Verarbeitung der Stoffe, Ausführung der Dachabdichtungen]] , Ziffer 8).
(4) Anschlussbereiche sollen so ausgebildet und gestaltet sein, dass diese zur Überprüfung und Wartung stets zugänglich sind.
(5) An- und Abschlüsse an Dachrändern, aufgehenden Bauteilen und Durchdringungen sind unabhängig von der Anzahl der Lagen der Flächenabdichtung mindestens zweilagig auszuführen.
(6) Dachdurchdringungen und An- und Abschlüsse müssen dauerhaft luftundurchlässig ausgebildet werden, damit der Wärmeabfluss und Feuchteschäden vermieden werden, z. B. unter Verwendung geeigneter Dampfsperrbahnen.
(7) An- und Abschlüsse von Dachabdichtungen müssen bis zu ihrem oberen Ende wasserdicht sein und den mechanischen und thermischen Beanspruchungen sowie der Bewitterung Rechnung tragen. Es wird unterschieden zwischen Anschlüssen an Bauteilen, die mit der Unterkonstruktion fest verbunden sind (starrer Anschluss), und Anschlüssen an Bauteilen, die gegenüber der Unterkonstruktion Bewegungen unterschiedlicher Art unterworfen sind (beweglicher Anschluss).
(8) Eine starre Verbindung der Abdichtung an Bauteilen, die statisch voneinander getrennt sind, ist auf jeden Fall zu vermeiden, um eine Überbeanspruchung im Anschlussbereich durch Zug-, Schub- und Scherkräfte auszuschließen. Bei Anschlüssen an beweglichen Bauteilen sind deshalb entsprechende konstruktive Maßnahmen erforderlich.
(9) An- und Abschlüsse sollen aus den gleichen Werkstoffen wie die Dachabdichtung hergestellt werden. Werden unterschiedliche Werkstoffe verwendet, so müssen diese für den jeweiligen Zweck uneingeschränkt und dauerhaft geeignet und untereinander verträglich sein. Den besonderen Anforderungen der Detailausbildung wird durch Polymerbitumenbahnen Rechnung getragen. Sie zeichnen sich aus durch leichte Verarbeitbarkeit, hohe Wärmestandfestigkeit und Dauerhaftigkeit.

