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Allgemeines

(1) Voraussetzung für die Herstellung einer mehrlagigen Dachabdichtung ist die vollflächige Verklebung der Lagen untereinander. Dafür sind entweder das Schweißverfahren, das Gießverfahren oder das Kaltselbstklebeverfahren anzuwenden.

(2) Sind Ausgleichs- oder Dampfdruckausgleichsschichten erforderlich, werden sie durch teilflächige Verklebung oder lose Verlegung (bei Dächern mit Auflast oder mit mechanischer Befestigung) von dafür geeigneten Bahnen hergestellt.

(3) Bitumenbahnen, die als Dampfsperre die Funktion der Ausgleichsschicht oder als erste Lage die Funktion der Dampfdruckausgleichsschicht erfüllen sollen, werden teilflächig auf dem Untergrund aufgeklebt. Diese Verklebung erfolgt entweder punktweise oder unterbrochen streifenweise (siehe Tabelle 16). Die Längs- und Quernähte sind 80 mm breit vollflächig zu verkleben oder zu verschweißen.

Abbildung 9: Lagenversatz bei zweilagiger Verlegung


Abbildung 9: Lagenversatz bei zweilagiger Verlegung
Lupe

(4) Die angegebenen Klebeverfahren eignen sich auch zur Verarbeitung von Polymerbitumen- und Bitumenbahnen für die Bauwerksabdichtung. Aufgrund möglicher beengter Arbeitsplatzverhältnisse sind nicht immer alle genannten Verfahren anwendbar.