HOME Technische Regeln Material Bitumenbahnen › Allgemeines

Allgemeines

(1) Bahnen für die Abdichtung von nicht genutzten und genutzten Dachflächen müssen für den Verwendungszweck geeignet sowie aufeinander und auf die Unterlage der Dachabdichtung abgestimmt sein.
Die im jeweiligen Einzelfall für die Abdichtung von Dächern geeigneten Werkstoffe und der zweckmäßige Schichtenaufbau von Dämmung und Dachabdichtung sollen bereits bei der Planung des Daches festgelegt werden.
Für eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit der Abdichtung kommt der richtigen Auswahl der Bahnen und des Aufbaus eine entscheidende Bedeutung zu.

(2) Bitumenbahnen bestehen aus Trägereinlagen und beidseitigen Bitumendeckschichten.
Die Eigenschaften von Bitumenbahnen für Dach- und Bauwerksabdichtungen sind in den europäischen Normen geregelt, z. B. DIN EN 13707, DIN 13969 .
Die anwendungsbezogenen Mindestanforderungen an Bitumenbahnen sind in den jeweiligen Anwendungsnormen (z. B. DIN V 20000-201, DIN V 20000-202) definiert.
Der Anforderungsteil der Anwendungsnormen ist in die Liste der technischen Baubestimmungen (Muster LTB des DIBt) aufgenommen.
Entsprechend der Bauregelliste A Teil 3 soll der Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweis bei Produkten, die nicht den vorgenannten Mindestanforderungen entsprechen, durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) geführt werden.