HOME › Technische Regeln › Bauwerksabdichtung › Konstruktive Hinweise/Details › Abdichtung über Bewegungsfugen
Abdichtung über Bewegungsfugen
(1) Abdichtungen über Fugen (Bewegungsfugen) müssen das Eindringen von Feuchtigkeit bzw. Wasser verhindern und die Beanspruchung aus Fugenbewegung, Temperaturveränderungen und Wasserdruck schadlos aufnehmen.
(2) Die weitreichenden Anforderungen, die baulichen Erfordernisse und die konstruktiven Ausführungen der Abdichtungen über Fugen regelt DIN 18195-9.
(3) Ausführungen
Es werden im Wesentlichen zwei Fugentypen unterschieden, wobei die Fugenbreite und die Bewegungen – senkrecht und/oder parallel – zur Abdichtungsebene Einfluss nehmen:
Fugentyp I
Fugen für langsam ablaufende und einmalige oder selten wiederholte Bewegungen, z. B. Setzungsfugen oder Längenänderungen durch jahreszeitliche Temperaturschwankungen.
Fugentyp II
Fugen für schnell ablaufende oder häufig wiederholte Bewegungen, z. B. Bewegung durch wechselnde Verkehrslasten oder Längenänderung durch tageszeitliche Temperaturschwankungen. Diese Fugen befinden sich in der Regel oberhalb der Geländeoberfläche und in befahrenen Deckenbereichen.
(4) Die Abdichtung über den Fugen erfolgt je nach Art und Häufigkeit der Fugenbewegungen sowie der Art der Wasserbeanspruchung.
Zu unterscheiden sind:
- Ebene Verstärkungen der Flächenabdichtungen, deren Art und erforderliche Anzahl der Verstärkung je nach der Beanspruchungsart und Beanspruchungsgrößenordnung festzulegen sind.
- Unterbrechungen der Flächenabdichtung, schlaufenartige Anordnung geeigneter Abdichtungsstoffe, die jeweils fachgerecht in die Flächenabdichtung eingebunden werden.
- Anordnung einer Los- und Festflanschkonstruktion nach DIN 18195-9, bei der auf beiden Seiten der Fuge eine Los- und Festflanschkonstruktion anzuordnen ist, an denen sowohl die Flächenabdichtung als auch das verbindende Dichtungsprofil wasserdicht anzuschließen sind.

